Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) – Hinweisgeberstelle
Pflegedienst Sturm GmbH & Co.KG
Wir setzen uns für Transparenz, Integrität und gesetzeskonformes Verhalten in unserem Unternehmen ein. Daher bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Hinweise auf mögliche Verstöße gegen Gesetze oder unternehmensinterne Regelungen sicher und vertraulich zu melden.
Hinweisgeberkanal
Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) stellen wir eine interne Meldestelle bereit. Sie können Ihre Hinweise auf Missstände oder rechtswidriges Verhalten in unserem Unternehmen über folgende Kanäle einreichen:
Elektronisch: datenschutz@sanitaetshaus-sturm.de
oder benutzen Sie unser Online-Formular
Vertraulichkeit und Schutz
Wir garantieren die Vertraulichkeit Ihrer Identität sowie aller im Rahmen der Meldung bereitgestellten Informationen. Auf Wunsch können Sie Ihre Hinweise auch anonym einreichen. Hinweisgeber sind durch das Hinweisgeberschutzgesetz vor Repressalien geschützt.
Bearbeitung und Rückmeldung
Alle eingegangenen Meldungen werden sorgfältig geprüft und nach den gesetzlichen Vorgaben bearbeitet. Innerhalb von sieben Tagen nach Eingang erhalten Sie eine Bestätigung des Eingangs Ihrer Meldung. Eine Rückmeldung zu den ergriffenen Maßnahmen erfolgt innerhalb von drei Monaten.
Externe Meldestellen
Neben unserer internen Meldestelle können Sie sich auch an externe Meldestellen bei zuständigen Behörden wenden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Bundesamts für Justiz oder der zuständigen Aufsichtsbehörden.
Ihr Hinweis trägt dazu bei, unsere Unternehmenswerte zu schützen und ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!